Als erste Gemeinden in der Steiermark unterstützen seit 1. Jänner 2009 die Gemeinden der Ökoregion gemeinsam mit den Feistritzwerken und dem E-Werk Stubenberg die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, sofern sie mit Ökostrom betrieben werden!
Mit der Förderung von E-Fahrzeugen wird auf Alternativantriebe und Alternativkraftstoffe aufmerksam gemacht.
Am Freitag 3. April 2009 präsentierten einige Anbieter von E-Fahrzeugen im Rahmen der Eröffnung der Ökostromtankstelle bei der Mehrzweckhalle in Kaindorf ihre Elektro-Fahrzeuge. Jeder hatte die Möglichkeit, ein E-Fahrzeug einmal zu testen.
| In welcher Höhe wird gefördert? |
Zusatzbonus:
Antragsteller, die zum Zeitpunkt des Kaufes Bezieher von CO2-neutralem Strom der Feistritzwerke Steweag GmbH bzw. der E-Werke Stubenberg sind, erhalten zusätzlich einen Stromgutschein von 75 Euro.
Zusätzlich entfällt für die ersten 10 gekauften E-Roller im ersten Jahr die Versicherungsprämie, wenn sie über "Loidl & Donnerer Sicher" angemeldet werden.
Partnerfirmen:
Die folgenden Partnerfirmen unterstützen die Förderaktion durch Rabatte. Genaue Erläuterungen zu den Produkten der Firmen sind hinten angefügt.
• Bauer´s e-Bike, www.elektro-fahrrad.at
• LuPower, Lungau www.lupower.at
• KTM-Fahrrad, www.ktm-bikes.at
• E-Racer, www.e-racer.at
• iO E-Scooter, www.escooterstore.at• AL-KO, www.al-ko.at
•Lightweight Energy, www.lightweight-energy.com
Sonstige Vergünstigungen:
- Bei Alternativantrieben fällt keine motorbezogene Kfz-Steuer und keine Nova (erhöhte Steuer für Neuwägen) an, was sich besonders bei den laufenden Kosten auswirkt.
- Das Land Steiermark diskutiert ebenfalls eine Förderung. Sie soll noch im Jahr 2009 in Kraft treten.
| Laufzeit |
Start 1. Jänner 2009 solange der Vorrat reicht.
Sollten die Fahrzeugkontingente der Gemeinden vor Ende der Laufzeit erreicht sein, so verkürzt sich die Laufzeit der Förderungsaktion. Von den Gemeinden Dienersdorf, Hartl, Hofkirchen und Tiefenbach werden jeweils 10 Fahrzeuge, von den Gemeinden Ebersdorf und Kaindorf jeweils 20 Fahrzeuge gefördert.
| Voraussetzungen |
Die Förderung erhält jedes Mitglied des Vereins Ökoregion Kaindorf mit Wohnsitz in der Ökoregion. Das angekaufte Elektromoped muss in der Ökoregion behördlich zugelassen sein. Alle Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und vom Hersteller für straßentauglich erklärt sein.
Nicht gefördert werden Gebraucht- und Eigenbaufahrzeuge, Elektroscooter ohne Straßentauglichkeit (Funvehicle), Golffahrzeuge, innerbetriebliche Transportfahrzeuge etc. sowie Nachrüstsätze für E-Fahrräder.
Erforderliche Unterlagen:
Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Förderungsformular
Kopie der Rechnung und Zahlungsbestätigung
Kopie des Zulassungsscheines (entfällt bei E-Fahrrädern)
Kopie des Herstellerdatenblattes
Nachweis über den Bezug von Strom bei den Feistritzwerken, E-Werk-Stubenberg bzw. andere Öko-
stromanbieter (Kopie der Jahresabrechnung, Bestätigung des Energieversorgungsunternehmen, etc.)
| Abwicklung |
Die Anträge sind in den Gemeindeämtern abzugeben und werden in der Reihenfolge des Einlangens in der Förderungsstelle gereiht. Anträge, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht vollständig sind, werden nicht bearbeitet bzw. im Kontingent noch nicht berücksichtigt! Sollten innerhalb von 4 Wochen die fehlenden Nachweise nicht unaufgefordert vorgelegt werden, gilt der Antrag als zurückgezogen.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Die Auszahlungsbestätigung der Gemeinden dient als Grundlage für die Auszahlung der Stromanbieter.
Die Rabatte der Partnerfirmen und Loidl & Donnerer Sicher werden direkt über die Firmen bezogen.