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Bundesförderung

Private Haushalte

Investitionsförderung für thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizung.

Gefördert werden Anlagen, die eine Bruttokollektorfläche von mindestens 4 m² aufweisen, deren Lieferant das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führt oder die nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sind oder nach der „Solar Keymark“-Richtlinie zertifiziert sind, keine galvanische Beschichtung aufweisen und bei denen eine 10-Jahres-Garantie für die Kollektoren vorliegt, die auf Gebäuden mit Baubewilligung vor dem Jahr 2006 errichtet werden, die überwiegend privat genutzt werden und die ein Lieferdatum ab 22.06.2020 aufweisen.

Die Listen der Lieferanten bzw. der zertifizierten Kollektoren:

Liste „Austria Solar Gütesiegel“ Lieferanten
Liste „Österreichisches Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“
Liste „Solar Keymark“-Richtlinie.

Eine Kombination mit Landes- und Gemeindeförderungen ist möglich.  Die Einreichung ist online möglich: Im ersten Schritt erfolgt die Registrierung, spät. nach 12 Wochen sind die Endabrechnungsunterlagen hochzuladen.  Die Förderaktion läuft bis zum 31.03.2021



Förderpauschale:
  • 700 EUR
  • max. 35% der Investitionskosten

Weg zur Förderung:
  • Registrierung für das geplante Projekt
  • Errichtung der Anlage (12 Wochen nach Registrierung)
  • Beurteilung durch Klima- und Energiefonds (KPC)
  • Übermittlung der Endabrechnung & Auszahlung der Förderung
  • Laufzeit: 31.3.2021

  zur Registrierung

Landesförderung

Jede/r

Investitionsförderung für solarthermische Anlagen mit und ohne Heizungseinbindung.

Förderpauschale zur Brauchwasserbereitung:
  • 150 EUR/m² für die Errichtung (max. 10 m²)
  • 100 EUR/m² für jeden weiteren m²
Förderpauschale ohne Heizungseinbindung:
  • max. 2.000,- EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • max. 1.800,- EUR ab 3 Wohneiheiten (pro weitere Wohneinheit plus 300 EUR)
  • max. 5.000,- EUR Sondernutzung 
Förderpauschale mit Heizungseinbindung ohne den solaren Deckungsgrad Nachweis:
  • max. 3.000,- EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • max. 2.700,- EUR ab 3 Wohneiheiten (pro weitere Wohneinheit plus 500 EUR)
  • max. 7.000,- EUR Sondernutzung 
Weg zur Förderung:
  • Registrierung für das geplante Projekt
  • Errichtung der Anlage (9 Monate nach Registrierung)
  • Übermittlung des Förderantrags & Auszahlung der Förderung
  • Laufzeit: bis 31.10.2019

Gemeindeförderung

oekoregion