Fördercall für Photovoltaik-Anlagen und
Stromspeicher 2026

Mit dem Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) unterstützt der Bund die Errichtung bzw. Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen sowie Stromspeichern. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energie in Österreich weiter voranzutreiben und Haushalte sowie Betriebe beim Umstieg auf nachhaltige Stromversorgung zu unterstützen.

Start des ersten Fördercalls

Der erste Fördercall 2026 startet am 23. April und läuft bis 11. Mai 2026. In diesem Zeitraum können Förderanträge für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher eingereicht werden.

Im Jahr 2026 sind insgesamt drei Förderfenster vorgesehen, wobei der Erste fix ist.

  • 23. April bis 11. Mai 2026 – 1. Fördercall
  • 16. Juni bis 30. Juni 2026 – 2. Fördercall
  • 8. Oktober bis 22. Oktober 2026 – 3. Fördercall

Eine Antragstellung ist jeweils nur während dieser Förderzeiträume möglich. Projekte können jedoch bereits vorab im Förderportal vorbereitet werden, damit die Einreichung rechtzeitig zum Start des Fördercalls erfolgen kann.

Förderhöhe nach Anlagengröße

Die Förderung richtet sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage (kWp) und wird in vier Kategorien unterteilt:

  • Kategorie A: bis 10 kWp – ca. 150 € pro kWp
  • Kategorie B: über 10 bis 20 kWp – ca. 140 € pro kWp
  • Kategorie C: über 20 bis 100 kWp – max. 130 € pro kWp*
  • Kategorie D: über 100 bis 1.000 kWp – max. 120 € pro kWp*
  • Stromspeicher: ca. 150 € pro kWh Speicherkapazität min. 0,5 -max. 50 kWh

Der Zuschuss ist ein einmaliger Investitionsbeitrag und kann maximal etwa 30 % der förderfähigen Kosten betragen.

Für innovative PV Anlagen Standorte (Parkplatzüberdachung, Agri-PV etc.) sowie mit Kauf Europäischer Produkte gibt es weitere Förderzuschläge zwischen 10 – 30 %.

*Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Wichtige Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Förderung sind einige Punkte besonders zu beachten:

  • Antrag rechtzeitig stellen: Der Förderantrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
  • Genehmigungen vorher einholen: Für die Antragstellung müssen bereits alle notwendigen Genehmigungen bzw. Anzeigen sowie eine Zählpunktnummer des Netzbetreibers vorliegen.
  • Fördercalls beachten: Eine Einreichung ist nur während der offiziellen Förderfenster möglich. Die Fertigstellung der Einreichung muss bis Ende des Fördercalls erfolgen.
  • Speicher nur gemeinsam mit PV: Ein Batteriespeicher wird nur gefördert, wenn er gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage errichtet wird.
  • Vor Förderantragstellung darf mit der Errichtung der PV-Anlage (und des Stromspeichers) grundsätzlich bereits begonnen werden. Der “Beginn der Arbeiten” darf jedoch nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Des Weiteren darf zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung eines Förderantrags die Inbetriebnahme der PV-Anlage noch NICHT erfolgt sein. 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über das Portal der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG). Bei kleineren Anlagen bis 20 kWp werden Anträge nach dem „First-come-first-served“-Prinzip gereiht. Das bedeutet: Wer früher einreicht, hat bessere Chancen auf Fördermittel.

Tipp für Interessierte

Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte sich frühzeitig über Genehmigungen, Netzanschluss und Fördermöglichkeiten informieren, damit die Antragstellung im Fördercall rechtzeitig erfolgen kann.

Nähere Informationen unter www.pv-austria.at bzw. Antrag der Förderung unter www.eag-abwicklungsstelle.at

Regelmäßige Energie- und Förderberatung

Bequeme Einreichung der Ökoförderungen vor Ort

Nach vorheriger Antragstellung sind Beratungstermine direkt im Büro der Ökoregion Kaindorf möglich. Dies bietet regionalen Haushalten eine einfache und wohnortnahe Möglichkeit, professionelle Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

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