Mit freundlicher Unterstützung:        


Fördermöglichkeiten 2023


Nutzen sie die neuen Förderungen für ihre Vorhaben und kommen Sie zur Klärung zur Energie- und Förderberatung.

Kombination der Landes- mit den Bundesförderungen ist möglich!

Ökoförderungen des Landes Steiermark

• Verfügbar von 1.1. bis 31.12.2023 bzw. solange Budget vorhanden
• Förderung nur, wenn keine Anschlussmöglichkeit an ein verfügbares Nah-/Fernwärmenetz besteht (aber auch diese wird gefördert) und nur bei Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner, Stromheizungen) bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten - die angegebenen Förderungsbeträge sind daher Maximalbeträge.
• 2 Schritte (außer bei E-Mobilität) zur Förderung:
1. Förderungsantrag - keine Anschaffung (Bestellung, Lieferung, Montage, Rechnung, Bezahlung, …) vor
Förderungsantrag!
2. Fördergenehmigung - Förderungsauszahlung bzw. Umsetzung innerhalb von 12 Monaten
• Alle Details unter https://wohnbau.steiermark.at/oekofoerderungen

PELLETS-, HACKSCHNITZEL-, SCHEITHOLZ- UND KOMBIKESSEL: 2..500 €

WÄRMEPUMPEN (WP): Erdwärme- oder Grundwasser-WP: 2.400 €, Luft-WP: 1.000 €, Zuschlag f. Photovoltaikanlage (mind. 2 kWp + mind. 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der WP): 500 €

SOLARTHERMISCHE ANLAGEN: mindestens 4 m², max. 15 m², bei Heizungseinbindung max. 20 m² (bei Sondernutzung max. 30 m²),  : 300 €/m². Für Gebäude ab 3 Woheinheiten 4 m² je Wohneinheit (bei nur Warmwasser), 6 m² je Wohneinheit (bei Heizungseinbindung).

NAH-/FERNWÄRMEANSCHLÜSSE bei Umstieg von bestehenden biogenen (nur hier möglich) oder fossilen Brennstoffen und Stromheizungen: Zuschüsse durch Land Steiermark und Nah-/Fern-Wärmenetzunter-nehmen je Wohneinheit (WE) bei: 1–2 WE: 1.500 €, 3-4 WE: 700 €, 5-20 WE: 600 €, >21 WE: 350 €

THERMISCHE SANIERUNG:
  • Umfassende energetische Sanierung: Mind. 3 gleichzeitige energiesparende Maßnahmen

o Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrages in der Höhe von 30% der förderbaren Kosten.

  • Kleine Sanierung: Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrages in der Höhe von 15% der förderbaren Kosten.


E-MOBILITÄT/ INNOVATIVE MOBILITÄT – 1.1.-31.12.2023  https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856318/165238372/#tb6:
• Nur 1 Schritt: Der Förderungsantrag ist hier erst NACH Lieferung, Kauf, Montage, Bezahlung, … und binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum möglich.
• Bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten.
• Dreiphasige intelligente E-Ladestationen: Intelligentes Ladekabel100 €, Wallbox: 300 €
• Dynamische Lastmanagementsysteme f. Wohngebäude > 4 Wohnungen oder > 10 KFZ-Plätze:
o Basisförderung bis zu 99 möglichen Ladepunkten: 5.000 €
o Zuschlag zur Basisförderung je weiteren 50 möglichen Ladepunkten: 2.500 €

Förderung von PV-Anlagen in Kombination mit Wärmepumpe 

Zuschlag von max. 500 Euro (nur bei Umstieg auf eine Luftwärmepumpe) für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWp und mind. 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepumpe.

Förderung bis max 30 % der Investitionskosten.

https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/dokumente/12856312_165238232/26dad0af/2023-01-01%20ABT15EW-3.0-Infoblatt%20W%C3%A4rmepumpe_.pdf

Förderung von innovativer Photovoltaik-Doppelnutzung 

Eine Förderung können natürliche und juristische Personen beantragen.

Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 20 kWp betragen. Der nicht rückzahlbare Investitionszuschuss beträgt max. 50 % der spezifischen Mehrkosten.

Die Förderungsanträge können im Zeitraum von 15. September 2022 bis 31. März 2023 ausschließlich online unter https://www.technik.steiermark.at/cms/beitrag/12885369/161967760/  gestellt werden.

Förderungen des Bundes für Private

E-MOBILITÄT / INNOVATIVE MOBILITÄT - http://www.emob.klimafonds.gv.at/ - ab Jänner 2023

Gemeinsame Förderung Bund & Fahrzeughändler

Max. 50 % der Anschaffungskosten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

  • 2-stufiges Verfahren (1. Registrierung, 2. Antragstellung)
  • Fahrzeug muss innerhalb von 36 Wochen nach Registrierung übernommen, bezahlt und zugelassen werden.
  • Registrierung in Abhängigkeit vom Förderbudget bis

längstens 31.03.2024 möglich.

Weitere Informationen: https://www.klimafonds.gv.at/call/emob-private2023

RAUS AUS ÖL BONUS: www.umweltfoerderung.at
• Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch vorrangig hocheffiziente Nah-/Fernwärme; nur wenn diese nicht möglich, auch Holzzentralheizung oder Wärmepumpe
• Die Förderung beträgt bis zu 7.500 € und ist mit 50% der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
• Schritt 1: Registrierung ab 9.2.2021 – max. 31.12.2022 mit baureifem bzw. umgesetzten Projekt
• Schritt 2: Antragstellung: innerhalb 6 Monate nach Registrierung

SANIERUNGSSCHECK FÜR PRIVATE: 2023/2024, www.umweltfoerderung.at

  • Für private Wohngebäude älter als 20 Jahre; max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten
  • Umfassende Sanierung: „klimaaktiv Standard“ max. € 14.000,- ; „guter Standard“: max. € 9.000,-
  • Teilsanierung 40 %: max. € 6.000,-
  • Einzelbauteilsanierung: max. € 3.000,-


PHOTOVOLTAIKANLAGEN (PV) UND STROMSPEICHER:
• ÖMAG Investitionsförderung für PV und Stromspeicher - „first come – first serve“. Weitere Informationen unter https://www.oekoregion-kaindorf.at/index.php?id=1239

„Sauber Heizen für Alle“ 2023

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt auch im Jahr 2023 einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2023 verläuft in drei Schritten mit Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung.

Ab 03.01.2023 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2023 eingebracht werden. 

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Je nach Einkommen kann die Gesamtförderung 100 % der technologiespezifischen Kostenobergrenze sein.

Land Steiermark ABT15EW Kurzinformation 2023 Einkommensermittlung_.pdf

Förderungen der Gemeinden

Förderungen der Ökoregion

ÖKOREGION VORORT GEBÄUDE-CHECK:
Ein Ich tu´s Berater vom Land Steiermark macht vor Ort eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes, erstellt ein individuelles Sanierungskonzept für Gebäude und Heizung und berät Sie individuell zu Umsetzung und Förderung.
Die Beratung kostet für Mitglieder der Ökoregion Kaindorf wohnhaft in den Gemeinden Hartl, Ebersdorf oder Kaindorf statt 200 € nur 49 €.

Anmeldung erforderlich unter: Büro des Verein Ökoregion Kaindorf, +43 3334 31426 oder office@oekoregion-kaindorf.at
Diese Beratungen werden durch den österreichischen Klima- und Energiefonds, die Klima- und Energiemodellregion Ökoregion Kaindorf und den Gemeinden Ebersdorf, Hartl und Kaindorf unterstützt.
oekoregion