Nutzen sie die neuen Förderungen für ihre Vorhaben und kommen Sie zur Klärung zur Energie- und Förderberatung.
Kombination der Landes- mit den Bundesförderungen ist möglich!
Nutzen sie die neuen Förderungen für ihre Vorhaben und kommen Sie zur Klärung zur Energie- und Förderberatung.
Kombination der Landes- mit den Bundesförderungen ist möglich!
o Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrages in der Höhe von 30% der förderbaren Kosten.
Förderung von PV-Anlagen in Kombination mit Wärmepumpe
Zuschlag von max. 500 Euro (nur bei Umstieg auf eine Luftwärmepumpe) für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWp und mind. 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepumpe.
Förderung bis max 30 % der Investitionskosten.
Förderung von innovativer Photovoltaik-Doppelnutzung
Eine Förderung können natürliche und juristische Personen beantragen.
Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 20 kWp betragen. Der nicht rückzahlbare Investitionszuschuss beträgt max. 50 % der spezifischen Mehrkosten.
Die Förderungsanträge können im Zeitraum von 15. September 2022 bis 31. März 2023 ausschließlich online unter https://www.technik.steiermark.at/cms/beitrag/12885369/161967760/ gestellt werden.
E-MOBILITÄT / INNOVATIVE MOBILITÄT - http://www.emob.klimafonds.gv.at/ - ab Jänner 2023
• Gemeinsame Förderungsaktion von Bund und Fahrzeugimporteuren für Fahrzeuge:
Die Förderung vom Bund wird nur gewährt, wenn der Mobilitätsbonusanteil der Fahrzeugimporteure ausgewiesen wird! Fördersumme Bund*
o 5.000 € (*3.000 €) pro PKW mit reinem Elektro- und Brennstoffzellenantrieb / 1.300 € pro Leichtfahrzeug
o 2.500 € (*1.250 €) pro PKW für Plug-in-Hybridfahrzeuge, E-Fahrzeuge mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer
o 1.200 € (*700 €) pro E-Motorrad unter 11 kW Leistung / 1.900 € (*1.400 €) pro E-Motorrad über 11 kW Leistung / 800 € (*450 €) pro E-Moped / 900 € (*800 €) pro E-Transportrad
E-Ladeinfrastruktur:
o 600 € für intelligentes Ladekabel / 600 € für eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus
o 900 € für eine intelligente OCPP-fähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage /
o 1.800 € für eine intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
RAUS AUS ÖL BONUS: www.umweltfoerderung.at
• Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch vorrangig hocheffiziente Nah-/Fernwärme; nur wenn diese nicht möglich, auch Holzzentralheizung oder Wärmepumpe
• Die Förderung beträgt bis zu 7.500 € und ist mit 50% der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
• Schritt 1: Registrierung ab 9.2.2021 – max. 31.12.2022 mit baureifem bzw. umgesetzten Projekt
• Schritt 2: Antragstellung: innerhalb 6 Monate nach Registrierung
SANIERUNGSSCHECK FÜR PRIVATE: ab 9.2.2021 – 31.12.2022, www.umweltfoerderung.at
• Private Wohngebäude, älter 20 Jahre, max. 30% der förderungsfähigen Kosten
• Umfassende Sanierung „klimaaktiv Standard“: max. 6.000€ / „guter Standard“: max. 5.000€
• Teilsanierung 40%: max. 4.000€ / Einzelbauteilsanierung: max. 2.000€
PHOTOVOLTAIKANLAGEN (PV) UND STROMSPEICHER:
• ÖMAG Investitionsförderung für PV und Stromspeicher - „first come – first serve“, die Fördersätze, die Fördercalls 2023 werden per Verordnung festgelegt. Da diese Verordnung noch nicht vorliegt, sind die Fördersätze für die Antragstellung 2023 noch nicht bekannt.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt auch im Jahr 2023 einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2023 verläuft in drei Schritten mit Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung.
Ab 03.01.2023 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2023 eingebracht werden.
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Je nach Einkommen kann die Gesamtförderung 100 % der technologiespezifischen Kostenobergrenze sein.
Land Steiermark ABT15EW Kurzinformation 2023 Einkommensermittlung_.pdf