durch Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte oder Pelletkaminöfen können folgende Investförderungen beantragt werden.
Förderpauschale:
- 5000 EUR für den Umstieg auf Pellet- und Hackgutzentralheizungsgerät (max. 30 % der Investionskosten)
- 800 EUR für für den Ersatz von Holzheizungen (mit Baujahr vor 2006)
- 500 EUR für Pelletkaminöfen
- Registrierung für das geplante Projekt
- Errichtung der Anlage (12 Wochen nach Genehmigung)
- Beurteilung durch Klima- und Energiefonds (KPC)
- Übermittlung der Endabrechnung & Auszahlung der Förderung
- Laufzeit: bis 31.3.2021