Mit freundlicher Unterstützung:        


Bundesförderung

Private Haushalte

Austauschförderung: Wird ein fossiler Kessel (Öl/Gas/Kohle) oder eine Stromheizung ersetzt

durch Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte oder Pelletkaminöfen können folgende Investförderungen beantragt werden. 

Förderpauschale:
  • 5000 EUR für den Umstieg auf Pellet- und Hackgutzentralheizungsgerät (max. 30 % der Investionskosten)
  • 800 EUR für für den Ersatz von Holzheizungen (mit Baujahr vor 2006) 
  • 500 EUR für Pelletkaminöfen
Weg zur Förderung:
  • Registrierung für das geplante Projekt
  • Errichtung der Anlage (12 Wochen nach Genehmigung)
  • Beurteilung durch Klima- und Energiefonds (KPC)
  • Übermittlung der Endabrechnung & Auszahlung der Förderung
  • Laufzeit: bis 31.3.2021

  zur Registrierung

Landesförderung

Gefördert wird der Umstieg auf Pellets und Hackschnitzel.

Wird ein fossiler Kessel (Öl/Gas/Kohle) oder eine Stromheizung ersetzt, beträgt die Förderung max. 3.600,- Euro. Wird der Kessel durch einen Scheitholzgebläsekessel ersetzt, beträgt die Förderung 1.200,- Euro.

Voraussetzung ist, dass keine Fernwärme-Anschlussmöglichkeit besteht.

Einreichen können: Private, Vereine und Gebäude im sozialen öffentlichem Dienst.
Die Förderaktion läuft bis zum 31.12.2020.

 


  Förderung Land Steiermark

Gemeindeförderung

Ökoregionsförderung

Mitglieder und Bewohner der Ökoregion Kaindorf

Die Ökoregion Kaindorf fördert aus dem Reinerlös der Geero-Radrundfahrt jeden Umstieg von einer fossilen Heizung auf eine Biomasseheizung (Pellets, Hackgut, Scheitholzgebläse, Nahwärme) mit 500 EUR. Vorraussetzung ist eine zugesagte Gemeindeförderung.
oekoregion